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Wenn die Klasse zum Backofen wird – Ab wann bekommt man hitzefrei?

Der langersehnte Sommer scheint mit über 30 Grad nun auch endlich in Deutschland angekommen zu sein. Dumm nur, dass die Sommerferien noch eine gute Woche auf sich warten lassen. Aber schon naht scheinbar die Rettung: Hitzefrei! Doch ab wann bekommt man eigentlich Hitzefrei und wer entscheidet darüber? Wir haben für Euch recherchiert.

Das weit verbreitete Gerücht, dass zu einer bestimmten Uhrzeit eine bestimmte Temperatur überschritten sein muss, stimmt nicht. Für das Land Niedersachsen wird das Thema Hitzefrei laut Erlass so geregelt:

Für einzelne oder alle Klassen von Schulen des Sekundarbereichs I kann Hitzefrei gegeben werden, wenn der Unterricht durch hohe Temperaturen in den Schulräumen erheblich beeinträchtigt wird und andere Formen der Unterrichtsgestaltung nicht sinnvoll erscheinen. Hierüber entscheidet die Schulleitung nach Anhörung des Schulpersonalrats und der Schülervertretung. Wird kein Hitzefrei gegeben, so ist ggf. auf die verminderte Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler Rücksicht zu nehmen.

Ab wann der Unterricht erheblich beinträchtigt und damit abgebrochen wird, entscheidet also immer der Schulleiter, nachdem er mit einem Lehrer- und Schülervertreter Rücksprache gehalten hat. Wichtig ist: Es KANN Hitzefrei gegeben werden, es muss aber nicht. Also seid immer schön nett zu Eurem Schulleiter, damit er Euch nicht zu lange schmoren lässt.

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